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Eine besondere Form der Grabpflege ist die
Dauergrabpflege. Hier wird ein Vertrag geschlossen dessen Laufzeit von 5
Jahren bis hin zur gesamten Dauer der Ruhezeit reicht. Das Geld wird bei der
Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH
hinterlegt.
Alle Leistungen werden vertraglich gesichert und im Voraus
bezahlt. Nachforderungen seitens der Gesellschaft oder des ausführenden
Gärtners können nicht erhoben werden. Die Kostensteigerung wird durch die
Verzinsung der Gelder abgefangen. Eine Kontrolle der Qualität der Arbeit
sowie Abrechnung und Bezahlung wird durch die Gesellschaft übernommen.
Dauergrabpflege ist die derzeit sicherste Form der langfristigen Grabpflege.
Informationen für die Friedhöfe in Sachsen erhalten unter
0351 8491619 (Landesverband Gartenbau).
Aufgrund der Zahl der Mitgliedbetriebe finden Sie die
Mitgliedsbetriebe nach Regierungspräsidien sortiert:
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